Es gibt unterschiedliche staatliche Bootsführerscheine, die den Fahrer dazu befähigen, auf staatlichen Gewässern ein Schiff zu führen. Der Gesetzgeber macht dabei keinen Unterschied, ob es sich um ein Segelschiff oder ein Motorboot handelt. Für Deutschland ist der Bootsführerschein amtlich vorgeschrieben, um sich per Schiff auf dem Wasser fortzubewegen.
Natürlich gibt es auch Ausnahmen, in denen kein Schein vorausgesetzt wird, nämlich dann, wenn die Yacht Motorisierung kleiner als 5 PS ist und die Länge der Yacht max. 15 Meter beträgt. Außerdem ist es möglich, unter bestimmten Auflagen ein staatlich ausgewiesenes Binnengewässer zu befahren, ohne über einen Bootsführerschein zu verfügen.
Man unterscheidet zwischen dem Sportbootführerschein Binnen (SBF Binnen), der das Führen von Schiffen mit einer Motorleistung von über 5 PS und einer maximalen Länge von 15 Metern erlaubt und dem Sportbootführerschein See (SBF See). Hiermit ist der Inhaber befähigt, größere Schiffe mit höherer Motorisierung zu führen.
In einigen Ländern wie etwa Holland, Frankreich oder Dänemark ist ein Bootsführerschein nicht vorgeschrieben. Allerdings sollte man schon fähig sein, ein Schiff zu kontrollieren. Auch die Charterfirmen in diesen Ländern sehen schnell, ob der Charterwillige ein echter Seemann mit entsprechender Erfahrung ist oder ein Möchtegernsegler, der noch nie ein Boot von Innen gesehen hat.
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Februar 24th, 2009 at 09:48
Habe ich es richtig gelesen das es in Dänemark keine Führerscheinpflicht soll heisen das man in DK keinen Fühererschein benötigt.????
Februar 25th, 2009 at 11:47
In den meisten Fällen ist das vom Vercharterer abhängig. Viele begnügen sich mit einer kurzen Einführung und der daraufhin ausgestellten Charterbescheinigung. Laut ADAC und dem Deutschen Motoryacht Verband ist ein Führerschein für Segel- und Motorboote bis 20 Bruttoregistertonnen nicht vorgeschrieben! Weitere nützliche Infos gibt es direkt auf der Seite des Verbandes unter dmyv.de